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Liebe Reisefreunde,

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Aktuelle Informationen, Reisetipps, Angebote und Restplätze erhalten Sie über unseren Newsletter.

Bitte beachten Sie:

Aus technischen Gründen funktionieren momentan die Anfrageformulare nicht. Bitte senden Sie Ihre Anfragen per E-Mail an info@accamino.de oder rufen Sie uns direkt an. Wir arbeiten schnellstmöglich an einer Lösung des technischen Problems.

Wichtiger Hinweis bzgl. MS Viola:

Im Jahr 2024 werden keine Rheinkreuzfahrten mit der MS VIOLA stattfinden. Stattdessen empfehlen wir Ihnen eine unserer Donaukreuzfahrten mit der MS PRIMADONNA.

Für Fragen zu unseren Reisen erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 10:00 – 16:00 Uhr.

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Barrierefreie Reisen mit Accamino

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AGB

Reisebedingungen für Gruppen-, Pauschal- & Individualreisen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, per Telefax, E-Mail oder per Post erfolgen kann, bietet der Gast dem Reiseveranstalter (Accamino Reisen GmbH), den Ab­schluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen, verbindlich an.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Accamino Reisen GmbH zustande. Die Annahme be­darf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung übermitteln.

1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von allen mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Rei­severtrag, sofern er diese Verpflichtung durch aus­drückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernom­men hat.

2. Leistungsverpflichtung Accamino Reisen

2.1 Die Leistungsverpflichtung der Accamino Reisen GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti­gung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

2.2 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von der Accamino Reisen GmbH nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Ver­einbarungen zu treffen, die über die Reiseausschrei­bung oder die Buchungsbestätigung der Accamino Rei­sen GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu ste­hen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages ab­ändern.

3. Bezahlung

3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung ei­nes Sicherungsscheins gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange­rechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts an­deres vereinbart ist, 20 % des Reisepreises pro Person.

3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, vier Wochen vor Reisebeginn zahlungs­fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Zahlungen können per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren ohne Erhebung zusätzlicher Kos­ten des Reiseveranstalters erfolgen. Für Zahlungen mit den Kreditkarten Visa und MasterCard werden dem Kunden von der Accamino Reisen GmbH entspre­chende Transaktionsentgelte berechnet, diese betra­gen zurzeit 3 % des Zahlungsbetrags.

3.4 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach Be­zahlung des Reisepreises bzw. ca. zwei Wochen vor Reisebeginn, direkt oder über das vermittelnde Reise­büro ausgehändigt bzw. zugeschickt.

3.5 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebe­ginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.

3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Accamino Reisen GmbH zur Erbringung der Reiseleis­tungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollstän­dige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistun­gen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbar­ten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab­schluss notwendig werden, und die von Accamino Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesent­lichen Änderung der Reise- leistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträch­tigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Accamino Reisen behält sich kurzfristige Änderungen der Abreisezeiten (z. B. Flug­zeiten) vor und haftet nicht für diese Änderungen und deren Folgen. Accamino Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungs­abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ge­gebenenfalls wird Accamino Reisen GmbH dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens, bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung), so er­hebt die Accamino Reisen GmbH, falls eine Umbu­chung überhaupt möglich ist, bis 30 Tage vor Reisebe­ginn eine Umbuchungsgebühr von 50,- € je Änderungs­vorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung über­haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

4.3 Ersatzteilnehmer – Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organi­satorische Maßnahmen, die der Accamino Reisen GmbH zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Accamino Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behörd­liche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst Accamino Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, z.B. Kosten der Fluggesellschaften bei Linienflügen. Accamino Reisen ist des Weiteren dazu berechtigt, eine Kostenaufwandspauschale von 50,- € pro Ersatzteil­nehmer/in zu berechnen.

4.4 Namensänderungen – Bei Reiseanmeldung muss Accamino Reisen Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer vorliegen. Eine Namensänderung ist jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Nachnamens. Namensänderungen bis zum 5. Tag vor Reiseantritt sind nur noch gegen eine Bearbeitungsge­bühr von 50,- € pro Person gestattet, hinzukommen alle uns von unseren Leistungsträgern berechneten Kosten. Ab dem 4. Tag vor Reiseantritt ist eine Namensände­rung, sofern sie überhaupt möglich ist, nur nach Rück­tritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 8. und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

4.5 Bearbeitungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Namensänderungsgebühren sind sofort fällig.

5. Preisänderungen

5.1 Der Accamino Reisen GmbH bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen­gebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maß­gabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Accamino Reisen vorhersehbar waren. Erhöhen sich die, bei Abschluss des Vertrages, bestehenden Beför­derungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Accamino Reisen GmbH:

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhö­hung, den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunter­nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli­chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel­platz verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafenge­bühren gegenüber Accamino Reisen erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise­preises hat Accamino Reisen den Reisenden unverzüg­lich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %. ist der Kunde berechtigt, vom Reisever­trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleich­wertigen Reise zu verlangen, wenn die Accamino Reisen GmbH eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

5.4 Der Reisende hat die unter 4. und 5. genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch die Accamino Reisen GmbH bei dieser geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Accamino Reisen zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Accamino Reisen GmbH bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und so­weit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Accamino Reisen GmbH zurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt & Kündigung durch die Accamino Reisen GmbH

7.1 Die Accamino Reisen GmbH kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durch­führung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß ver­tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Accamino Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; Accamino Reisen muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die Bevollmächtigen von Accamino Reisen (Reiselei­tung) sind in diesen Fällen ermächtigt, die Rechte der Accamino Reisen GmbH wahrzunehmen.

7.2 Die Accamino Reisen GmbH kann bei Nichterrei­chen einer in der konkreten Reiseausschreibung ge­nannten Mindestteilnehmerzahl, nach Maßgabe folgen­der Bestimmungen, vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Accamino Reisen ist verpflichtet, dem Reisegast ge­genüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklä­ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch­geführt wird.
b) Ein Rücktritt von Accamino Reisen später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Ein Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise (anderer Termin) verlangen, wenn Accamino Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reise­gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über Absage der Reise gegenüber Accamino Reisen geltend zu machen.

8. Rücktritt durch den Kunden & Umbuchung

8.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber von Accamino Reisen vom Reise­vertrag zurücktreten. Es wird aus Nachweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

8.2 Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der Accamino Reisen GmbH, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigungen zu:

Flugpauschalreisen

a) bis 31 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
b) vom 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
e) ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
f) am Tag des Reisebeginns/Nichtantritt 90 % des Reisepreises

Flusskreuzfahrten & Hochseekreuzfahrten

a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 89. bis 42. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 41. bis 28. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
d) vom 27. bis 4. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises

alle weiteren Angebote

a) bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
e) ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
f) am Tag des Reisebeginns/Nichtantritt 90 % des Reisepreises

8.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der Accamino Rei­sen GmbH nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend ge­machte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.4 Die Accamino Reisen GmbH behält sich vor, im Ein­zelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu be­ziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

9. Vertragsauflösung & Programmänderungen wegen außergewöhnlichen Ereignissen

9.1 vor Reiseantritt: Der Veranstalter kann beim Eintre­ten von außergewöhnlichen Umständen bzw. aufgrund höherer Gewalt sofort nach deren Auftreten (Streiks, Krieg oder kriegsähnlicher Zustände, Epidemien, Natur­katastrophen, hoheitliche Anordnungen wie die Beschlagnahmung von Quartieren oder Transportmit­teln, Embargos technische Gebrechen sowie Beschädi­gungen des Schiffs oder Havarien, etc.) vom Vertrag vor Reiseantritt zurücktreten. Höhere Gewalt sind dem­nach ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gehobenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

9.2 nach Reiseantritt: Wenn die aufgeführten Umstände nach Beginn der Reise eintreten, besteht seitens des Veranstalters und des Reisegastes ein beidseitiges Kündigungsrecht des Vertrags. Accamino Reisen wird dann die nach der Vertragsaufhebung sowie die für den Rücktransfer des Reisegastes notwendigen Schritte veranlassen, sofern dies im Vertrag festgelegt wurde oder höhere Gewalt dem nicht entgegensteht. Die Accamino Reisen GmbH hat das Recht, einen Ersatz für die Kosten der erbrachten Leistungen zu verlangen. Etwaige Mehrkosten beim Rücktransport oder anderer Maßnahmen hat der Reisegast zu tragen.

9.3 Änderungen des Wasserstands: Niedrigwasser bzw. Hochwasser können eine Änderung der Fahrzei­ten, ein Ausweichen auf ein anderes Schiff oder den Transfer zwischen verschiedenen Punkten der Fahrt­strecke mit Bus oder Bahn bzw. eine Verkürzung der Reise zur Folge haben. Dahingehende Maßnahmen können unter Umständen nur kurzfristig während der Reise entschieden werden. Diese sind kein Grund für einen Reiserücktritt. Insofern begründen sie auch keine Ansprüche (z.B. Schadensersatz) des Reisegastes ge­genüber der Accamino Reisen GmbH.

10. Obliegenheiten & Kündigung durch den Reisegast

10.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver­pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der Accamino Reisen GmbH dahingehend konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder Accamino Reisen direkt über die in den Reiseunterlagen vermerkten Telefonnummer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

10.2 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unver­schuldet unterbleibt.

10.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheb­lich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveran­stalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Accamino Reisen, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben ver­streichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestim­mung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe un­möglich ist oder von Accamino Reisen GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.

10.4 Die gesetzlich Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleis­tungsansprüche innerhalb eines Monats nach der ver­traglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen­über dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Accamino Reisen abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reise­vertrag stehen, hat der Reiseteilnehmer nach Reise­ende und zwar innerhalb eines Monats nach dem ver­traglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Accamino Reisen geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen­über Accamino Reisen, unter unten angegebener An­schrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschrif­ten über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

11. Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung der Accamino Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach­vertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reise­preis beschränkt, soweit:

a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Accamino Reisen für einen dem Reisegast entste­henden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die Accamino Reisen GmbH haftet nicht für Leis­tungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbe­schreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekenn­zeichnet werden.

11.3 Kommt Accamino Reisen die Stellung eines ver­traglichen Reeders zu, so bestimmt sich ihre Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den internationalen Seerechtshaftungsabkommen.

12. Verjährung & Abtretungsverbot

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Accamino Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Ein­haltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montrealer Über­einkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheits-schadens wegen eines von der Accamino Reisen GmbH zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden der Accamino Reisen GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Accamino Reisen oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprü­che unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Pass-, Visa- & Gesundheitsvorschriften

13.1 Die Accamino Reisen GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise ange­boten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Ände­rung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13.2 Accamino Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Rei­sende die Accamino Reisen GmbH beauftragt hat, es sei denn, dass Accamino Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.

13.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefol­gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuld­hafte Falsch- oder Nichtinformation der Accamino Rei­sen GmbH bedingt sind.

14. Gerichtsstand & Sonstiges

14.1 Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen der Accamino Reisen GmbH und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.

14.2 Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetz­lichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Accamino Reisen ist der Sitz der Accamino Reisen GmbH, Berlin.

14.3 Für Klagen der Accamino Reisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maß­gebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll­kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Ver­trages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts­ort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer­hebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Accamino Reisen GmbH maßgebend.

Reiseveranstalter ist die Accamino Reisen GmbH.                                                        
Sitz der Gesellschaft: Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin.
Tel. (030) 74924391       E-Mail: info@accamino.de
Internet: www.accamino.de
Geschäftsführer: Herr Sönke Sörensen-Petersen
Gesellschafter: Sönke Sörensen-Petersen, Barbara Sörensen-Petersen, Yvo Escales, Felix Karsch
Handelsregister HRB 154126 B, Amtsgericht Charlottenburg